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Finanzwissen am Freitag

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Finanzwissen am Freitag

Immobilienkäufer müssen bis zu 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den vereinbarten Kaufpreis zahlen. Als Erbe einer Immobilie ist man von der Grunderwerbsteuer befreit. Allerdings ist vorsichtig bei der Formulierung im Testament geboten. Ein Vater vermachte seinem Sohn ein Kaufrecht zum Verkehrswert einer Wohnung, damit musste der Sohn allerdings eine Grunderwerbsteuer zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof (II R 7/16). Hätte der Vater seinem Sohn die Wohnung direkt gegen Zahlung des Verkehrswertes vermacht, wäre keine Grunderwerbsteuer angefallen.

Finanzwissen am Freitag was last modified: Juli 22nd, 2022 by Team MiF
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