Große Vorfreude auf die neuen Möbeln, dann die böse Überraschung
Die neuen Möbeln sollen einen frischen und coolen Look in die eigenen vier Wände bringen und auch noch top funktional sein. Dann werden leider die falschen Möbelstücke geliefert. Hier gilt es einfach kühlen Kopf bewahren und gekonnt mit dem Lieferanten sprechen. Grundsätzlich hat der Möbelhändler die Möglichkeit der Nachbesserung und die bestellte Möbel zu liefern. Für die Frist der Nachlieferung gibt es keine festen Zeitangaben. Als Faustregel kann, jedoch bei Möbelstücken, die online verfügbar sind, von einer 7-tägigen Lieferfrist ausgegangen werden. Bei Sonderanfertigung kann der Möbelhersteller auch Wochen oder Monate Zeit lassen mit der Nachlieferung.
Wie ist es mit einem Schadensersatz im Falle einer falschen Lieferung, wenn man sich einen Tag Urlaub nehmen musste? Ein Schadensanspruch würde bestehen, wenn ein wirtschaftlicher Schaden vorliegt. Bei Angestellten wird dies schwieriger sein, nachzuweisen. Selbstständige haben hier besser Chancen.
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Euer MiF-Baufinanzierungs Team