Wohnungseigentümer dürfen auch einzeln Klagen

Wohnungseigentümer dürfen klagen

Wohnungseigentümer dürfen auch einzeln klagen. Nicht nur in der Gemeinschaft.

Eine Wohnungseigentümerin ließ ein Dachfenster einbauen. Der Einbau wurde von der Mehrheit der Wohnungseigentümer nachträglich abgesegnet. Einige Eigentümer klagten jedoch dagegen den mehrheitlichen Beschluss. Der Bundesgerichtshof entschied, dass gegen eine Baumaßnahme auch einzelne Eigentümer klagen dürfen und dies nicht als Gemeinschaft erfolgen muss. Die einzelnen Eigentümer verlangen nun, dass es rückgängig gemacht wird. Nun liegt es an der Vorinstanz des Landgerichts München I zu prüfen, ob der nachträgliche Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nichtig war.