LBS Bausparverträge
Grundsätzlich haben Bausparkassen das Recht, die Verträge zu kündigen, wenn das Darlehen seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif ist und der Sparer den Kredit nicht abruft. Dagegen ist eine Klausel der LBS Südwest nicht zulässig, nach der darf die LBS Südwest kündigen, wenn der Bausparvertrag mindestens 15 Jahre lang läuft. Diese Klausel benachteiligt die Sparer, weil sie dir Frist, in der sie entscheiden könnten, ob sie das Darlehen annehmen oder nicht, verkürze.
Das entscheid das Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 188/17).