Notar haftet nicht für Fehlkauf

+++Notar haftet nicht für Fehlkauf+++

Notar haftet nicht für Fehlkauf
Ein Ehepaar kaufte eine vermietete Eigentumswohnung auf Kredit. Die Investition zahlte sich nicht aus. Das Paar verklagte den beteiligten Notar auf Schadenersatz. Er habe den Kaufvertrag nur vorgelesen, ihn aber nicht vor Abschluss ausgehändigt. Das OLG Frankfurt lehnte den Einwand ab (4 U 98/17). So habe der Notar ihnen eine Kopie des Vertrags zugesandt. Erst zwei Wochen später habe ihn die Verkäuferin unterschrieben. Bis dahin hätten Sie widerrufen können.

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